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Bühnenverein und Gewerkschaften einigen sich auf Mindestgage

Der Deutsche Bühnenverein und die Künstlergewerkschaften GDBA, VdO und BFFS haben sich nach intensiven Tarifverhandlungen in der vierten Runde auf eine neue Gagenregelung für die Solobeschäftigten und Bühnentechnikerinnen und -techniker verständigt. Danach wird die Mindestgage in zwei Stufen von bisher 2000 Euro ab dem 01.09.2022 auf zunächst 2550 Euro und ab dem 01.01.2023 auf 2715 Euro angehoben. Ebenso werden die Gastgagen entsprechend erhöht und erfahren damit auch eine Steigerung von mehr als 35 Prozent.

Die Tarifparteien haben sich darüber hinaus geeinigt, die Mindestgage ab den Tarifrunden 2023/2024 zu dynamisieren. So ist sichergestellt, dass sich diese genauso wie die übrigen Gagen und Gehälter an den Bühnen linear entwickelt.

Teil des Abschlusses ist auch die Einführung einer Stufe in Form einer ebenfalls dynamisierten Beschäftigungszulage in Höhe von 200 Euro auf die Mindestgage zu Beginn der Spielzeit 2023/2024. Solobeschäftigte und Bühnentechniker, die länger als zwei Jahre an Theatern, die dem Deutschen Bühnenverein angehören, gearbeitet haben, erhalten dann mindestens 2915 Euro. Weitere strukturelle Erhöhungen der Gagen ab Herbst 2023 und 2024 sind an eine tarifliche Vereinbarung zur Teilzeit geknüpft.

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