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Corona: VUT fordert Hilfsfond sowie Härtefallregelung für Notfälle

Aufgrund der Veranstaltungsverbote und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie der zunehmenden Vorsicht der Bevölkerung fallen derzeit immer mehr Konzerte, Konferenzen, Festivals und andere Veranstaltungen aus. Die aktuellen Entwicklungen haben erhebliche negative Konsequenzen für die gesamte Musikwirtschaft - zunächst für Musiker, Veranstalter und Spielstätten, aber nicht weniger auch für ihre weiteren Partner und Beteiligte, wie Musikverlage, Labels, Vertriebe und andere Dienstleister. Der Verband unabhängiger MusikunternehmerInnen e.V. (VUT) fordert daher ein Auffangprogramm für die gesamte Musikwirtschaft.

 

„Auch unabhängige selbstvermarktende KünstlerInnen und kleine und mittlere Unternehmen sind von den akuten finanziellen Verlusten sowie den weiteren mittel- und langfristigen Folgen betroffen“, erläutert VUT-Geschäftsführer Jörg Heidemann. „In dieser kleinteilig organisierten Branche können die entstandenen Ausfälle für MusikunternehmerInnen existenzgefährdend sein. Gerade sie sind es, die mit geringen Mitteln teilweise alles auf eine Karte setzen und nicht auf hohe Rücklagen zurückgreifen können. Die jetzt entstehenden finanziellen Ausfälle werden darüber hinaus zu fehlenden Investitionsmöglichkeiten in zukünftige Projekte führen und somit langfristig negative Folgen haben. Wir müssen daran arbeiten, dass die notwendigen gesundheitspolitischen Maßnahmen kleine MusikunternehmerInnen nicht übermäßig belasten und so auf lange Sicht zum Fallstrick für die kulturelle Vielfalt in Deutschland werden.“

 

Die Absage von zum Teil jahrelang geplanten Veranstaltungen und Tourneen betreffe die gesamte musikwirtschaftliche Wertschöpfungskette und alle Gewerke: Von ausbleibenden Gagen für Künstler und ihr Live-Team (Booker, Tourmanager, Techniker) und fehlenden Einnahmen aus Tonträger- und Merchandise-Verkäufen bei Künstlern, Labels und Vertrieben über fehlende GEMA-/GVL-Einnahmen für Künstler und Musikverlage bis hin zu nicht bezifferbaren negativen Auswirkungen für die Karrieren durch fehlenden Sichtbarkeit. „Eine Tour ist die Hauptertragsquelle, weil die Einnahmen aus dem Streaming für kleine Bands nicht reichen, um die Produktionskosten zu decken“, sagt VUT-Vorstandsmitglied Frank Spilker, dessen Band Die Sterne momentan ebenso mit Konzertabsagen zu kämpfen habe. „Auch bei größeren Acts wird die Produktion noch durch die Toureinnahmen querfinanziert. Entsprechend geht man nicht mit null Euro auf Tour, sondern mit einem Berg Schulden im Rücken, und der Ausfall einer ganzen Tour kann entsprechend dramatisch sein.“

 

Um die Musikwirtschaft zu unterstützen, fordert der VUT einen Dreiklang aus möglichst unbürokratischen und schnellwirkenden Maßnahmen:

- Hilfsfond in Höhe von 3,9 Milliarden Euro für alle Gewerke der Musikwirtschaft: Laut einer 2015 durchgeführten Studie des Bundeswirtschaftsministeriums übertrifft die Musikwirtschaft mit insgesamt 127.000 Selbständigen und Arbeitnehmern die Erwerbstätigenzahlen jeder anderen Medienbranche. Die Bruttowertschöpfung lag dabei mit rund 3,9 Milliarden Euro auch über der von Filmwirtschaft, Radioveranstaltern, Buch- oder Zeitschriftenverlagen. Innerhalb der sieben Teilbranchen der Musikwirtschaft wiederum haben die Musikveranstaltungen (27%) und Musikaufnahmen (22%) die höchste Bruttowertschöpfung, gefolgt von den Bereichen Musikinstrumente (19%), Kreative (15%), Musikunterricht (10%), Musikverlage (5%) und Verwertungsgesellschaften (2%).

- Härtefallregelung für kleine Unternehmer und Selbständige: Im VUT sind rund 1.200 Musikunternehmer zusammengeschlossen, viele davon sind Einzelunternehmer und kleine Unternehmen. Diese arbeiten laut VUT meist mit einer Mischkalkulation, Gewinne würden oft sofort in neue Projekte investiert, erfolgreiche Künstler oder Projekte finanzierten Newcomer. Ausfälle über Wochen oder Monate seien für diese Akteure existenzbedrohend. Um Insolvenzen zu verhindern, müsse es für solche Notfälle einen unkomplizierten Auffangplan (zum Beispiel Überbrückungskredite mit geringen Zinsen) geben.

- Der VUT bittet darüber hinaus die Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL, ihre Jahresverteilungen vorzuziehen und ihren Mitgliedern und Berechtigten als Soforthilfe eine Vorauszahlung in Höhe der letztjährigen Abrechnungen auszuzahlen.

 

Der VUT fordert zudem Landesregierungen auf, klare und eindeutige Verhältnisse zu schaffen und die Verantwortung über Absagen nicht den Veranstaltenden überlassen. Wenn die Spielstätten und Festivals auf eigene Faust absagen, seien sie in der Haftung und müssten ggf. Gagen trotz Ausfall erstatten. Darüber hinaus sollten Banken kleinen und mittleren Unternehmen der Musikwirtschaft eine unkomplizierte Kreditvergabe mit geringen Zinsen ermöglichen. Und Konsumenten sollten - wenn es für sie tragbar ist - ihre gekauften Tickets nicht zurückgeben und die Kosten zurückfordern, um Spielstätten, Veranstalter und Künstler nicht zusätzlich finanziell zu belasten.

 

www.vut.de

 

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