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Corona: Deutscher Musikrat fordert befristetes Grundeinkommen

Der Deutsche Musikrat (DMR) begrüßt die Erklärung der Kulturstaatsministerin, Prof. Monika Grütters, vom 13. März 2020, die Kultur- und Kreativwirtschaft angesichts der Corona-Krise massiv zu unterstützen.

 

Die Auswirkungen der Coronakrise seien dramatisch für das gesamte Musikleben. Dazu gehörten neben vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen der Musikwirtschaft im Produktions- und Veranstaltungsbereich vor allem die freiberuflichen Musikerinnen und Musiker, die in den folgenden Bereichen tätig sind: in der Amateurmusikszene, in freien Ensembles, im Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsbereich mit den Musikhochschulen, Universitäten und Landesmusikakademien, im musikpädagogischen Bereich von den allgemeinbildenden Schulen, den Musikschulen bis zum Soloselbstständigen und Komponistinnen und Komponisten ebenso wie die freiberuflich Tätigen in den Chören, Orchestern und Musiktheatern, dem Musikjournalismus und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

 

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der DMR fordert ein auf sechs Monate befristetes Grundeinkommen in Höhe von € 1.000 für alle freiberuflichen Kreativschaffenden. Die Einkommen der freiberuflichen Musikerinnen und Musiker, sei es im Veranstaltungsbereich wie in den musikpädagogischen Berufsfeldern, brechen mit dem bundesweiten Shutdown sofort weg, während die Kosten weiterlaufen. Bei einem laut Künstlersozialkasse durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen freiberuflicher Musikerinnen und Musiker von € 13.000 ist kein Spielraum für Rücklagen gegeben. Das hat auch die erste Zwischenauswertung der noch bis zum 31. März laufenden Umfrage des Deutschen Musikrates zu den Auswirkungen der Coronakrise auf den Musikbereich ergeben. Entscheidend ist, dass jetzt rasch und ohne bürokratischen Aufwand geholfen werden kann.“

 

www.musikrat.de

 

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