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Corona: Anregungen des BDKV zur Auflage eines Maßnahmenpakets

Die im Bundesverband der Konzert-Veranstaltungswirtschaft (BDKV) zusammengeschlossenen rund 450 VeranstaltungsunternehmerInnen - mithin Konzert- und Tournee-, Festival-, Theater-, Musical- und Kabarett-Veranstalter, Künstleragenturen - begrüßen den von der Bundesregierung am 13. März 2020 veröffentlichten Maßnahmenkatalog zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus’.

 

Dazu zählten insbesondere die Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds, die steuerlichen Liquiditätshilfen für Unternehmen, die Schaffung der Voraussetzungen für den erleichterten Erhalt von Krediten sowie die zusätzlichen Sonderprogramme.

 

Der BDKV bedankte sich - stellvertretend für den von ihm vertretenen Wirtschaftsbereich - für die schnelle Reaktion auf die durch die aktuelle Situation hart betroffene Wirtschaft. Gleichwohl seien nach Ansicht des BDKV insbesondere erleichterte Kreditvergaben sowie die Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes nicht geeignet, die nun durch mehrwöchigen Veranstaltungsausfall wegbrechenden Einnahmen sowie vor allem die bereits investierten Vorkosten von geplanten Konzerten und Tourneen zu kompensieren.

 

Damit entstünden den Veranstaltungsunternehmen derzeit Verbindlichkeiten, die über Kredite kaum mittelfristig erfolgreich abgebaut werden können. Und während für größere Unternehmen der Branche die angekündigte Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes eine durchaus hilfreiche Maßnahme sein könne, helfe die Erleichterung den vielen kleinen mittelständischen Unternehmern der Branche, die zumeist nur wenig Personal haben, kaum, zumal dieses Personal in der aktuellen Krise zur Rückabwicklung von Veranstaltungen ohnehin dringend gebraucht werde.

 

Der BDKV regt daher ergänzend zu dem 4-Säulen-Schutzschild eine Erweiterung dieses Katalogs um mehrere Maßnahmen an. Diese sind auf der Website des BDKV nachzulesen.

 

www.bdkv.de

 

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