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Corona: Initiative Musik verschickt erste Förderzusagen für Musikclubs, Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals

Corona: Initiative Musik verschickt erste Förderzusagen für Musikclubs, Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals
Corona: Initiative Musik verschickt erste Förderzusagen für Musikclubs, Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals

Mit Neustart Kultur hat die Bundesregierung ein Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden pandemiebedingt unter anderem Projekte verschiedener Kultursparten.

 

Die Fördermittel des Neustart-Kultur-Teilprogramms „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland (Musikclubs)“ sind bereits vor dem Antragsschluss am 31. Oktober 2020 komplett beantragt. Bei der Initiative Musik seien aus dem gesamten Bundesgebiet bereits 440 Anträge eingegangen. Die ersten knapp siebzig Bewilligungen für eine Förderung wurden schon erteilt. Bis Ende November sollen möglichst viele Musikclubs eine Zusage erhalten, bis die zur Verfügung stehenden Mittel komplett ausgeschöpft sind. 

 

„Die Resonanz der Musikclubbetreiberinnen und -betreiber war erwartungsgemäß hoch“, sagt Ina Keßler (Foto), Geschäftsführerin der Initiative Musik. „Wir wissen, wie wichtig dieses Programm in diesen außerordentlich schwierigen Zeiten für die Branche ist. Die über 400 Anträge werden aktuell geprüft und die Fördermittel so schnell wie möglich ausgereicht, damit die Clubs weiter Musikprogramme planen und realisieren können.“

 

Für dieses Teilprogramm von Neustart Kultur stellt die Bundesregierung insgesamt 27 Millionen Euro zur Verfügung. Die Musikclubs erhalten finanzielle Unterstützung, um unter den aufgrund der Pandemie veränderten Bedingungen sichere wie kulturell wertvolle Musikveranstaltungen planen und verwirklichen zu können. Die Fördersumme beträgt dabei bis zu neunzig Prozent der Gesamtausgaben und maximal 150.000 Euro.

 

Das Antragsverfahren für das Teilprogramm für Festivals und Livemusik-Veranstalter(innen) wird derweil verlängert. Der neue Antragsschluss ist nun der 30. November 2020. Antragsberechtigt sind Veranstalter(innen) von Festivals und örtlich gebundenen Livemusikveranstaltungen sowie Tourneeveranstalter(innen), sofern sie die Hauptverantwortung und das wirtschaftliche Risiko für ihren Leistungsanteil tragen. Für dieses Teilprogramm von Neustart Kultur stehen insgesamt achtzig Millionen Euro zur Verfügung, die noch nicht komplett ausgeschöpft sind.

 

Die Fördermittel können als Zuschüsse sowohl für die Durchführung von Musikveranstaltungen und Musikfestivals als auch für deren Planung bis einschließlich 2022 genutzt werden. Die Höhe der maximalen Förderung ist unter anderem von der Antragskategorie abhängig. Die Einordnung erfolgt dabei anhand der Anzahl der Konzerte, der verkauften Tickets und der Umsätze der Jahre 2017 bis 2019.

 

(Foto: Stefan Wieland)

 

www.initiative-musik.de

 

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