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Corona: Alarmstufe Rot sieht Probleme der November- und Dezemberhilfe

Es wurde bislang einiges erreicht, aber diverse relevante Probleme seien nach wie vor ungelöst, heißt es aus den Reihen der Initiatoren des Aktionsbündnisses "Alarmstufe Rot". Nahcfolgend die offenen Forderungen zu den aktuellen Hilfen:

Problem 1: Durchschnittsumsätze anerkennen
Klein- oder Einzelunternehmer mit wenigen Angestellten machen unregelmäßig Projekte im Jahr. Seit Monaten erlei- den sie massive Einbrüche. Ihr Geschäft ist volatil: den einen Monat Umsatz, den anderen nicht. Sie können in der November- und Dezemberhilfe durchs Raster fallen, wenn gerade in beiden Monaten nichts lief. Die Forderung: Bei Kleinunternehmern bis 1 Mio. Euro Umsatz auch Quartals- oder Jahresdurchschnittsumsätze anerkennen.

Problem 2: Umsatzrückgang 80 %: Hürde zu hoch
Wer nicht 80 % Umsatzeinbruch erreicht, ist dennoch von sehr großen Problemen und Verlusten betroffen. Die Forderung: Entschädigungsgrenze senken auf 50 % Umsatzeinbruch. Wer 50 % Einbruch hat, bekommt 50 %, wer 60 %, der 60 % und wer 70 %, der 70 %.

Problem 3: Auslandsumsätze berücksichtigten
Veranstaltungsdienstleister, Künstler und Kleinunternehmer haben Auslandseinsätze. Das ist typisch für die Branche. Ihre Erträge hieraus versteuern sie in Deutschland. Aber diese Umsätze gelten nicht für die November- und Dezemberhilfe. Wieso Notleidende außen vorlassen, die in Deutschland ihre Steuern zahlen? Die Regierung sagt: Von ihren Schließungsmaßnahmen seien nur deutsche Anlässe betroffen. Aber nirgends sind Events möglich. Die Betroffenen können nirgends arbeiten und haben also seit März so gut wie keine Einnahmen. Denn das Virus kennt keine Grenzen. Forderung 1: Für die November- und Dezemberhilfe werden alle Erlöse berücksichtigt, die in Deutschland ertragsversteuert werden. Unabhängig davon, ob die Erlöse im In- oder Ausland erzielt wurden. Forderung 2: Bemessungsgrundlage für die Entschädigung pro Monat ist der monatliche Durchschnitt aller In- und Auslandserlöse der Monate 03/2019-12/2019. Die Entschädigung wird im Überbrückungsprogramm III als Ausfallersatz bis zur maximalen Fördersumme von 200.000 Euro pro Monat erstattet.

Problem 4: Gruppenbetriebe müssen einzeln antragsberechtigt sein
Verbundunternehmen sind nur antragsberechtigt, wenn der ganze Verbund 80 % Umsatzeinbruch hat. Die Existenzgefährdung ist ja für das einzelne Unternehmen nicht aus der Welt, nur weil ein Schwesterunternehmen nicht die vollen 80 % Einbruch hat. Die Forderung: Betriebe, die über 80 % Umsatzeinbruch haben, müssen einzeln antragsberechtigt sein - egal, ob sie Teil einer Unternehmensgruppe sind.

Problem 5: Beihilferahmen erhöhen
Die aktuelle Deckelung des Beihilferahmens (1+3 Mio. Euro) ist zu restriktiv. Weil die Pandemie länger dauert, wird der Mittelstand ab Januar wieder leer ausgehen. Die Forderung: Der Beihilferahmen darf erst bei 12 Mio. Euro gedeckelt werden. Dies gilt auch für einzelne Gruppenbetriebe.

Problem 6: Berater kompetent informieren
Etliche Steuerberater und Rechtsanwälte gehen nicht das Risiko ein, Anträge zu stellen. Denn für indirekt und über Dritte Betroffene, denen Schließungen die Geschäftsgrundlage entziehen, kann die Kausalität nicht so einfach bis ins letzte Detail nachgewiesen werden. Die Forderung: FAQs nachbessern. Klare Handlungsempfehlungen für Prüfer. Unternehmen weisen über 80 % Umsatzeinbruch mit einer einfachen Liste nach. Diese führt zum Vergleich die Veranstaltungsumsätze 2019 auf und zeigt, dass diese Anlässe 2020 von den Schließungen betroffen wären. (Dies ist nicht auf wiederkehrende Veranstaltungen beschränkt.) Diese simplen Dokumentationshinweise erfüllen die Antragsberechtigung, verhindern Beratungsfehler durch Dritte und retten Existenzen.

www.alarmstuferot.org

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