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W2-Professur für das Fachgebiet Veranstaltungstechnik zu besetzen

An der Technischen Hochschule Mittelhessen, Campus Gießen, ist im Fachbereich Management und Kommunikation (MuK) eine W2-Professur für das Fachgebiet Veranstaltungstechnik, insbesondere Elektroakustik und Beschallung, Ref. Nr. B 16/007, baldmöglichst zu besetzen.

 

Mit über 16.000 Studierenden gehört die Technische Hochschule Mittelhessen zu den größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deutschland. Zur Verstärkung des Kollegiums wird eine wissenschaftlich qualifizierte Persönlichkeit mit fundierter Praxiserfahrung in den Bereichen Veranstaltungstechnik, insbesondere Elektroakustik und Beschallung, gesucht. Sie/er hat das Berufungsgebiet in Forschung und Lehre (auch in den Grundlagenveranstaltungen) zu vertreten.

 

Erwartet werden fundierte Kenntnisse in folgenden Bereichen: Beschallung (Studiotechnik, Planung und Betreuung von Großbeschallungen in der Installation und im Live-Geschäft) mit fundierten Kenntnissen in Digitaltechnik (Dante) und Messtechnik, Elektrotechnik für Veranstaltungen, Planung und Betreuung von Energieversorgung, Infrastruktur und Übergabepunkten sowie Grundkenntnisse im Bereich Elektrokettenzüge (SQ P2, SQ P4, SQ Q1). Von Vorteil sind gute Kenntnisse im Bereich Rigging, Arbeitsschutz, CAD (Vectorworks), technische Projektleitung und kreative Umsetzung/Lösung von technischen Problemstellungen.

 

Neben der Lehre wird gemeinsam mit dem Team des Studiengangs Eventmanagement und -technik (EMT) die Weiterentwicklung des Studiengangs und des Labors vorausgesetzt. Dabei wird erwartet, dass die Bewerberin/der Bewerber gewerkeübergreifend auf dem aktuellen Stand der Veranstaltungstechnik ist und die Bereitschaft hat, sich auch außerhalb der oben genannten Gebiete fortzubilden.

 

Durch den Bezug der Promotion zur Widmung sowie durch einschlägige aktuelle Veröffentlichungen wird grundsätzlich die wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen. Fähigkeiten zur Motivation für eine praxisorientierte Lehre und Freude im Umgang mit Studierenden - nach Möglichkeit nachgewiesen - sind ebenfalls Einstellungsvoraussetzungen.

 

Als Technische Hochschule steht der Praxisbezug im Fokus der Ausbildung der Studierenden, sodass erfolgreiche einschlägige praktische Tätigkeiten in der Veranstaltungsbranche und der eventnahen Forschung unabdingbar sind.

 

Erwartet wird von den Professorinnen und Professoren: Engagement und Initiative durch hohe Präsenz an der Hochschule und intensive Betreuung der Studierenden (damit verbunden die Bereitschaft zur Wohnsitznahme im Raum Gießen); Befähigung und Neigung zur Forschung und Einwerbung von Drittmitteln; Kontinuierliche Weiterbildung in Fachwissenschaft und Hochschuldidaktik; Übernahme von Verantwortung im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung; Beteiligung an internationalen Aktivitäten der Hochschule; Lehrveranstaltungen an allen Hochschulstudienorten (bei entsprechendem Bedarf).

 

Geboten wird den Professorinnen und Professoren: Einarbeitung durch Teilnahme an hochschuldidaktischer Grundschulung; Leistungsorientiertes Entgelt; Arbeiten in angenehmer und kollegialer Atmosphäre; Mitarbeit in den Kompetenzzentren mit fächerübergreifender praxisbezogener Forschung; Möglichkeit zu Tätigkeiten in der Weiterbildung.

 

Formale Mindestvoraussetzungen für die Berufung gemäß § 62 des Hessischen Hochschulgesetzes sind: abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, pädagogische Eignung, mindestens fünfjährige berufliche Praxis, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches. An die Stelle einer Promotion kann ein gleichwertiger wissenschaftlicher Qualifikationsnachweis treten, wenn in der entsprechenden Fachrichtung eine Promotion nicht üblich ist.

 

Die Einstellung erfolgt unbefristet im außertariflichen Angestelltenverhältnis mit einer Vergütung in Anlehnung an die W-Besoldung. Falls die Voraussetzungen gegeben sind, wird beabsichtigt, die Professur zu einem späteren Zeitpunkt evtl. in einem Beamtenverhältnis fortzuführen. Eine Zusage ist damit jedoch nicht verbunden. Im Übrigen wird auf § 61 Hessisches Hochschulgesetz Bezug genommen.

 

Im o. g. Bereich besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Es wird deshalb ausdrücklich die Bewerbungen qualifizierter Frauen begrüßt. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen - die Technische Hochschule Mittelhessen bekennt sich zum Ziel der „familiengerechten Hochschule". Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Aussagefähige Bewerbungsmappen (e-Mail-Bewerbungen werden nicht akzeptiert) können unter Angabe der Kennziffer bis zum 13.03.2017 (Eingangsdatum) an den Präsidenten der Technischen Hochschule Mittelhessen, Wiesenstraße 14, 35390 Gießen gerichtet werden.

 

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