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Sachverständigenprüfung für Traversenlifte bei LMP

Sachverständigenprüfung für Traversenlifte bei LMP

Lifte in der professionellen Veranstaltungstechnik sind regelmäßig zu prüfen. Neben der Sichtprüfung, die vor jedem Einsatz zu erfolgen hat, gibt es gesetzliche Fristen, die in der BGV C1 geregelt sind. Jeder Lift muss demnach einmal im Jahr von einem Sachkundigen komplett geprüft werden. Zudem empfehlen die meisten Hersteller einen gleichzeitigen Austausch der Verschleißteile wie dem Stahlseil. Nach spätestens vier Jahren steht die Prüfung durch einen ermächtigten Sachverständigen an. Alle Prüfungen sind ausführlich im Prüfbuch zu dokumentieren, welches auf Verlangen vorzulegen ist.

 

Der LMP Service führt beide Prüfungen durch, auf Wunsch inklusive Transport von und zum Auftraggeber. Am 16. Januar 2014 wird bei LMP die vierjährige Sachverständigenprüfung durchgeführt. Die jährliche Sachkundigenprüfung wird täglich vorgenommen.

 

Aus Gründen der Logistik wird gebeten, die zu prüfenden Lifte vorher telefonisch unter der Service-Hotline 05451/590066 oder per E-Mail an service@lmp.de bis zum 20. Dezember 2013 anzumelden.

 

www.lmp.de

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